geschrieben von Goldy am 06.Juni 2018 um 15:05:55 Uhr:
Antwort auf: Re: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von Bernhard am 06.Juni 2018 um 13:40:55 Uhr:
: Oder mit Kurzzeitkennzeichen. Die kann man meines Wissens auch für Anhänger bekommen. Sicherlich. Aber für die Erteilung einens Kurzzeit (= Überführungs-)Kennzeichens braucht der Anhänger einen gültigen TÜV/Hauptuntersuchung. Ob deutsche Behörden das schweizerische Pendant für sowas anerkennen würden, wage ich zu bezweifeln.
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