geschrieben von Kaefermeier am 07.Juni 2018 um 01:11:24 Uhr:
Antwort auf: Anhänger ohne Kennzeichen bewegen?, geschrieben von micha_AB am 06.Juni 2018 um 13:15:21 Uhr:
: Moinsen, : was für Möglichkeiten habe ich, einen nicht zugelassenen Anhänger auf deutschen Strassen als Privatperson zu bewegen? : In der Schweiz ist es so, dass ein Anhänger ohne Kennzeichen entweder mit einem Traktor oder mit einem Allrad-Kfz auf öffentlichen Strassen bewegt werden darf, wenn eine max. Geschwindigkeit von 30km/h nicht überschritten wird. : Gibt es so eine Regelung auch in D? : Grüsse, micha_AB Für Fahrten im Rahmen der Zulassung genügt die EVB , muß man halt für den Ernstfall vorbereitet sein........ Grüße, Marcus
|