geschrieben von GT Käfer am 05.April 2019 um 18:05:56 Uhr:
Antwort auf: Re: Leuchtweitenregulierung 1600i, geschrieben von zinngrauerjubi am 04.April 2019 um 21:23:05 Uhr:
Wenn damals alles richtig gelaufen wäre, dann müsste für die Erstzulassung die Ausnahmegenehmigung vorgelegen haben. Es sind aber (unzulässigerweise) auch Fahrzeuge ohne diese zugelassen worden. Dann gibt es auch keine Eintragung der fehlenden LWR in die Papiere. Ich habe vor Jahren die Zulassungsstelle gefragt, was zu tun sei. Im Kreis Steinfurt wollte man nach langer Diskussion eine Bescheinigung vom Hersteller sehen, dass es für das Fahrzeug keine Nachrüstmöglichkeit fer LWR gibt. Diese wollte mir VW nicht ausstellen, da der Hersteller Volkswagen in Mexico ist. Nach wieder langer Diskussion mit der Kundenbetreuung von VW erhielt ich aber dann doch diese Bescheinigung. Dann hat der Kreis eine nachträgliche Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der ich den Eintrag in die Fahrzeugpapiere erhielt.
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