geschrieben von strato am 18.Dezember 2020 um 07:24:24 Uhr:
Antwort auf: Re: so ist es!, geschrieben von Cherryfields am 17.Dezember 2020 um 12:28:43 Uhr:
Also diesbezüglich sind wir in Ö ausnahmsweise mal echt gesegnet. Autos, die vor 1955 gebaut wurden oder sonst irgendwie selten sind, können mit einer ganzen Latte von Ausnahmebestimmungen als Oldtimer zugelassen werden, dh sie müssen bezüglich Betriebsgeräusch Beleuchtung usw nicht den aktuellen Vorschriften entsprechen. So sind auch Warnblinkanlage und Wegfahrsperre wie bei Euch nicht zwingend. Blinken muss mein 54er Standard natürlich schon, aber ich blinke zB hinten problemlos mit orangen Gläsern in den Herzleuchten (und natürlich Zweifaden für Rück-/Stopplicht. Im Freundeskreis haben lgstrato
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