geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 15:47:32 Uhr:
Antwort auf: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 13:45:42 Uhr:
: Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc., : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt : noch eingetragen ? : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ? : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ? Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...). Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf... Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben...
|