geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 19:23:53 Uhr:
Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 15:47:32 Uhr:
: : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc., : : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt : : noch eingetragen ? : : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ? : : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ? : Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...). : Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf... : Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben... Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe. Hatte es fast befürchtet :-(. Also da ist es mit Sicherheit der einfachste und vernüftigste Weg sich ein bereits umgebautes H-taugliches Fahrzeug zu besorgen und dann daran rumzuverbessern. Besteht denn die Möglichkeit die GFK Teile (insbesondere die Haube und die Wanne bzw. Rückteil ) dann durch Blech zu ersetzen, oder geht sowas gaaar nicht beim TÜV ? Ist ja eigentlich eine Verbesserung, und labiler wirds dadurch auch nicht. Danke und Gruß Ralf.
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