geschrieben von Lothar am 30.Maerz 2021 um 20:01:06 Uhr:
Antwort auf: Re: Speedster, TÜV - Frage, geschrieben von Ralf am 30.Maerz 2021 um 19:23:53 Uhr:
: : : Wenn man sich einen alten Speedster Bausatz zulegt, z.B. von Hoffmann, Frost etc., : : : und den Umbau jetzt an einem 70er VW Käfer erledigt, bekommt man das überhaupt : : : noch eingetragen ? : : : Und wie ist es mit dem H-Kennzeichen, der Umbau ist ja dann keine 20 oder 30 Jahre alt ? : : : Und zu guter letzt: wenn man GFK Teile von diesem Umbausatz durch nachgefertigte Blechteile ersetzt, ist das eintragungsfähig ? : : Hallo Ralf, ich würde sagen: Vergiss es!!! legal ist da nichts zu machen - alles andere (mehr will ich da nicht sagen...). : : Such Dir doch lieber ehemaligen Projekte! Viele, viele dieser Umbauten wurden früher oder später aufgegeben (Stichwort: Rissbildung, Korrosion etc.) - oftmals tauchen diese Speedster für kleines Geld in irgendwelchen Verkauf-Portalen auf... : : Und wenn die einmal zugelassen sind/wurden kann man sich auch mit Blechumbauten etc, austoben... : Vielen Dank erstmal für Eure Hilfe. : Hatte es fast befürchtet :-(. : Also da ist es mit Sicherheit der einfachste und vernüftigste Weg sich ein bereits umgebautes H-taugliches Fahrzeug zu besorgen und dann daran rumzuverbessern. : Besteht denn die Möglichkeit die GFK Teile (insbesondere die Haube und die Wanne bzw. Rückteil ) dann durch Blech zu ersetzen, oder geht sowas gaaar nicht beim TÜV ? : Ist ja eigentlich eine Verbesserung, und labiler wirds dadurch auch nicht. Hallo Ralf, erfahrungsgemäß ist es 1000mal einfacher an einem bereits zugelassenen Fahrzeug Änderungen über den "TÜV" zu bringen als dort im Jahre 2021 eine quasi Neuzulassung zu bewirken - zumal sich die meisten Prüfer gar nicht mehr wirklich auskennen (bei mir suchte letztens der Prüfer von unten ganz verzweifelt die Bremsleitung von vorne nach hinten - fragte "hat der keine?"). Also ich denke mal, wenn Du sowas handwerklich gut machst - kein Problem...
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