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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Fahrzeugaufrüstung mit H Kennzeichen - Käferpeter 26.10.2018
      [TECHNIK ALLGEMEIN] 1.: Kommt drauf an... 2.: Oldtimer Markt - Goldy 26.10.2018

       


    [TECHNIK ALLGEMEIN] Fahrzeugaufrüstung mit H Kennzeichen

    geschrieben von Käferpeter am 26.Oktober 2018 um 13:31:53 Uhr:

    Hallo Leute,
    ich bin seit kurzem im Besitz eines H-Kennzeichen. Nun würde es mir gefallen mein Cabrio etwas zu modifizieren. Sprich, mehr PS, neues Fahrwerk,Alufelgen usw.
    Meine 1. Frage dazu: Kann das H Kennzeichen beim nächsten Tüv aberkannt werden obwohl die Änderungen im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief eingetragen werden?
    2. Frage: Wie soll man das Fahrzeug Versichern? Vollkasko, Teilkasko,oder nur Haftpflicht?
    Bei einer Vollkasko muss man einen Fahrzeugwert angeben, der im Schadensfall beglichen werden müsste. Ich könnte mir aber vorstellen das bei den Umbauten die ich vorhabe und die ja dann auch nicht mehr H-Kennzeichen konform sind, ein Vollkaskoversicherung nicht zahlen würde? Wie sind da eure Erfahrung. Also, Umbau ja oder nein bei H-Kenzzeichen oder welchen Versicherungssatus sollte man wählen?

    Grüße vom Käferpeter


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    [TECHNIK ALLGEMEIN] 1.: Kommt drauf an... 2.: Oldtimer Markt

    geschrieben von Goldy am 26.Oktober 2018 um 14:23:41 Uhr:

    Antwort auf: Fahrzeugaufrüstung mit H Kennzeichen, geschrieben von Käferpeter am 26.Oktober 2018 um 13:31:53 Uhr:

    Meine 1. Frage dazu: Kann das H Kennzeichen beim nächsten Tüv aberkannt werden obwohl die Änderungen im Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief eingetragen werden?

    Ein Auto mit H-Kennzeichen bzw. 07er-Nummer ist "automobilhistorisches Kulturgut". Also eigentlich kein gewöhnlicher Gebrauchsgegenstand. Mit H-Kennzeichen hat man zwar in der Nutzung fast keine Einschränkungen, aber es ist eine Bestätigung, dass das Auto gewissen historischen Voraussetzungen genügt. Deshalb sind bestimmte Veränderungen, zum Beispiel ZEITGENÖSSISCHES Tuning oder Verbesserungen des Abgasverhaltens (Einbau von Katalysatoren...) erlaubt, andere wieder nicht. Da gibt es Regelungen, von denen manche recht deutlich sind, andere mehr oder weniger Spielraum bieten, der von TÜV- und anderen Prüfern mehr oder weniger eng ausgelegt wird.
    Es kommt also drauf an und es kann durchaus passieren, dass ein großzügiger Prüfer dir sagt "Passt schon!" und zwei oder vier Jahre später ein anderer dir deswegen das Auto stilllegt bzw. das H aberkennt. Keine Ahnung aber, wie oft das schon geschehen ist.
    Deshalb: Vorher möglichst gut informieren, dazu gibt es viiiiiiieles auch im Internet abrufbar.

    : 2. Frage: Wie soll man das Fahrzeug Versichern? Vollkasko, Teilkasko,oder nur Haftpflicht?

    In der aktuellen Oldtimer-Markt ist ein recht umfangreicher und informativer Artikel mit Tabelle zu genau diesem Thema zu finden.
    FF


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