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    [MOTOR] Typ 4 - nullzwo 24.02.2021
      [MOTOR] Re: Typ 4 - ovali 8/55 27.02.2021
      [MOTOR] Re: Typ 4 - Törtchen 25.02.2021
        [MOTOR] Re: Typ 4 - nullzwo 25.02.2021
          [MOTOR] Grundsatzfrage - Tuning-Ende? - Goldy 27.02.2021
            [MOTOR] Re: Grundsatzfrage - Tuning-Ende? - nullzwo 27.02.2021
      [MOTOR] Re: Typ 4 - ot 24.02.2021
      [MOTOR] Seltsame Auflagen - Goldy 24.02.2021
        [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen - Eifelonkel 24.02.2021
          [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen - nullzwo 24.02.2021
            [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen - Eifelonkel 24.02.2021
              [MOTOR] Andere Motoren - Memminger und Co. - Goldy 24.02.2021
                [MOTOR] Re: Andere Motoren - Memminger und Co. - WolfiT3 24.02.2021
        [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen - nullzwo 24.02.2021
          [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen - tomjones 24.02.2021
            [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen - zinngrauerjubi 24.02.2021

       


    [MOTOR] Typ 4

    geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:

    Hallo,
    ich habe mir einen Typ 4 Motor für mein 1303 zurechtgemacht und möchte den eintragen lassen. Da ich kein H-Kennzeichen möchte wäre die Eintragung des Motors mit 120 PS von seiten des Prüfers möglich. Da ich die Kerscher Bremse verbaut habe , gibt es bremsseitig auch kein Problem.
    Aber........der Prüfer verlangt ein Festigkeitsgutachten für das Fahrzeug. Gibt es so etwas überhaupt ?
    Wenn ja, an wen kann ich mich wenden ?
    Damit habe ich nicht gerechnet, mit einem Abgasgutachten häte ich gerechnet, aber mit so etwas nicht
    Gruß Ulli


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    [MOTOR] Re: Typ 4

    geschrieben von ovali 8/55 am 27.Februar 2021 um 13:08:19 Uhr:

    Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:

    : Hallo,
    : ich habe mir einen Typ 4 Motor für mein 1303 zurechtgemacht und möchte den eintragen lassen. Da ich kein H-Kennzeichen möchte wäre die Eintragung des Motors mit 120 PS von seiten des Prüfers möglich. Da ich die Kerscher Bremse verbaut habe , gibt es bremsseitig auch kein Problem.
    : Aber........der Prüfer verlangt ein Festigkeitsgutachten für das Fahrzeug. Gibt es so etwas überhaupt ?
    : Wenn ja, an wen kann ich mich wenden ?
    : Damit habe ich nicht gerechnet, mit einem Abgasgutachten häte ich gerechnet, aber mit so etwas nicht
    : Gruß Ulli

    Hallo Ulli,
    Ich wurde beim TÜV auch mal abserviert wegen fehlendem Festigkeitsgutachten. Der Prüfer, zu dem ich sonst immer gefahren bin, hatte viel zu tun und deshalb bin zum anderen TÜV gefahren. Diese Prüfer verlangen von uns ein Gutachten, weil Sie genau wissen, dass wir keins haben und auch keins bekommen. Ich bin dann zu der alten Prüfstelle gefahren, und habe die 94 PS in meinem Ovali ohne Schwierigkeiten eingetragen bekommen. Wenn der Prüfer es will, dann geht es, sonst nicht.
    Ich würde solange in der Szene durchfragen, bis ich einen Prüfer gefunden habe, der historisches Tuning Klasse findet, so wie wir.

    Viel Erfolg
    Rainer


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    [MOTOR] Re: Typ 4

    geschrieben von Törtchen am 25.Februar 2021 um 15:57:51 Uhr:

    Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:

    Hallo Ulli
    Nach dem VdTÜV Merkblatt 751 scheint es diese Regelung wirklich zu geben. Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 40% soll eine Festigkeitsprüfung der Karosserie vorgelegt oder erstellt werden, dazu kommen noch weitere Vorgaben.
    In den Zeiten, in denen Gutachten für eine Leistungssteigerung unserer Luftgekühlten erstellt wurden, gab es sicherlich keinen Tuner der so etwas gemacht hat. Wozu auch, diese Vorschrift/Richtlinie gab es damals ja auch nicht. Natürlich gab es einige Auflagen um beispielsweise einen 2,0 Liter Typ4 eingetragen zu bekommen. Die sind in den Gutachten auch beschrieben (z.B. Willibald Typ4).
    Mir stellt sich jetzt die Frage, nach welchen Richtlinien wird hier eigentlich geprüft? Es gibt ja immer auch Übergangsvorschriften, d.h. AU-Befreiung vor .../69, Gurtpflicht Bj. abhängig, Lichtaustrittskante Bj. abhängig usw. In der Regel werden ja die damals geltenden Vorschriften herangezogen. Sollte es hier nicht ebenso sein? Wenn man einen 2,0 Willibald Typ4 mit 100 PS eintragen lassen möchte, dann müsste es doch möglich sein, wenn man ein Gutachten vorlegt und alle Vorgaben erfüllt, den unter den damals geltenden Richtlinien auch eingetragen zu bekommen.
    Du solltest vielleicht nochmal mit deinem Prüfer sprechen und klären, ob es in solchen Fällen auch Übergangsvorschriften gibt, nach welchen Richtlinien geprüft wird. Interessiert mich natürlich auch, was dabei heraus kommt.....
    Gruß Thorsten


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    [MOTOR] Re: Typ 4

    geschrieben von nullzwo am 25.Februar 2021 um 18:13:28 Uhr:

    Antwort auf: Re: Typ 4, geschrieben von Törtchen am 25.Februar 2021 um 15:57:51 Uhr:

    : Hallo Ulli
    : Nach dem VdTÜV Merkblatt 751 scheint es diese Regelung wirklich zu geben. Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 40% soll eine Festigkeitsprüfung der Karosserie vorgelegt oder erstellt werden, dazu kommen noch weitere Vorgaben.
    : In den Zeiten, in denen Gutachten für eine Leistungssteigerung unserer Luftgekühlten erstellt wurden, gab es sicherlich keinen Tuner der so etwas gemacht hat. Wozu auch, diese Vorschrift/Richtlinie gab es damals ja auch nicht. Natürlich gab es einige Auflagen um beispielsweise einen 2,0 Liter Typ4 eingetragen zu bekommen. Die sind in den Gutachten auch beschrieben (z.B. Willibald Typ4).
    : Mir stellt sich jetzt die Frage, nach welchen Richtlinien wird hier eigentlich geprüft? Es gibt ja immer auch Übergangsvorschriften, d.h. AU-Befreiung vor .../69, Gurtpflicht Bj. abhängig, Lichtaustrittskante Bj. abhängig usw. In der Regel werden ja die damals geltenden Vorschriften herangezogen. Sollte es hier nicht ebenso sein? Wenn man einen 2,0 Willibald Typ4 mit 100 PS eintragen lassen möchte, dann müsste es doch möglich sein, wenn man ein Gutachten vorlegt und alle Vorgaben erfüllt, den unter den damals geltenden Richtlinien auch eingetragen zu bekommen.
    : Du solltest vielleicht nochmal mit deinem Prüfer sprechen und klären, ob es in solchen Fällen auch Übergangsvorschriften gibt, nach welchen Richtlinien geprüft wird. Interessiert mich natürlich auch, was dabei heraus kommt.....
    : Gruß Thorsten

    Hallo,
    ja das ist ganz genau der Punkt,genau wie gesagt ab 40 % Leistungssteigerung braucht man das Festigkeitsgutachten. Das ist aber unbezahlbar, und es ist auch zwecklos andere Prüfstellen anzufahren. Diese Regelung kennt jeder TÜV. Man hat es mir ausführlich erklärt, eine Eintragung als Muster nutzt nichts, weil der Prüfer nicht das Ende, also die Eintragung, sondern den Weg sehen will. Und deshalb nutzt ein altes Gutachten nicht. Und es macht überhaupt keien Sinn, dem Prüfer mit Logik zu kommen. Logisch wäre ja, daß die Autos, die seit zig Jahren mit den Typ 4, Golf und Subaru-Motoren rumfahren und immer noch nicht auseinander gefallen sind, das beste Festigkeitsgutachten sind. Diese Prüfungen gab es ja früher nicht, ich habe sogar eine Anfrage bei VW gemacht, Fazit : so etwas gibt und vor allem gab es nie. Die damaligen Tuner haben umgebaut und den Umbau beim Prüfer vorgestellt und abnehmen lassen.Dafür waren die Prüfer da.Ich finde es auch nicht gerecht, gängige Umbauten von damals nach neuen Richtlinien zu begutachten. Aber so ist es nun einmal
    Gruß Ulli


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    [MOTOR] Grundsatzfrage - Tuning-Ende?

    geschrieben von Goldy am 27.Februar 2021 um 14:37:41 Uhr:

    Antwort auf: Re: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 25.Februar 2021 um 18:13:28 Uhr:

    Mal jetzt ganz grundsätzlich und mit viel Kopfschütteln gefragt:

    Wenn das wirklich so ist, dass man ab 40 % Leistungssteigerung ein Festigkeitsgutachten braucht - auch dann, wenn seit JAHRZEHNTEN Autos mit viel höheren Leistungssteigerungen problemlos rumfahren - dann heißt das doch in der Konsequenz, dass ordentliches Tuning seit kurzem unmöglich bzw. verboten ist? Oder täusche ich mich da?

    Klar, man kann ja unter den 40 Prozent bleiben - das hieße für einen käfer wäre bei 52 kW Schluss. Aus. Auch dann, wenn mein Nachbar einen mit 70 kW hat (Öttinger, Wasserboxer und vieles, vieles mehr)

    Zumindest, wenn's nach dem Buchstaben geht. Oder versteh ich da jetzt was falsch?

    Gibt's da nicht eine "Arbeitsgruppe Oldtimer" im Bundestag seit ein paar Jahren?


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    [MOTOR] Re: Grundsatzfrage - Tuning-Ende?

    geschrieben von nullzwo am 27.Februar 2021 um 17:37:10 Uhr:

    Antwort auf: Grundsatzfrage - Tuning-Ende?, geschrieben von Goldy am 27.Februar 2021 um 14:37:41 Uhr:

    Hallo,
    ich melde mich noch eimal zu Wort,wobei es sein kann,daß ich für meinen Vorschlag keinen Beifall ernten werde. Ich finde es nicht gut, wenn es Kollegen gibt, die immer schreiben........ich habe 150 PS eingetragen bekommen oder unmögliche Rad-Reifenkombinationen, sucht euch einen anderen Prüfer.
    ich bin da ganz bei Goldy, es ist unmöglich in diesem Lande,daß Auflagen erteilt werden ,die nicht einzuhalten sind. Einmal genehmigte Tuningeintragungen, die mit viel Sachverstand durch die damaligen Prüfer eingetragen wurden, einfach unbeachtet zu lassen, find ich eine Arroganz ohne Gleichen den damaligen Prüfern gegenüber.,MIr hat der Prüfer ins Gesicht gesagt,.....die haben doch keine Ahnung gehabt, wenn die sich so weit aus de Fenster beugen, wer soll denn da haften ? Das ist einfach das Verbot von Tuning -Maßnahmen durch die Hintertür. Wenn alle zusammnehalten, könnte man eventuell wirklich mal an entsprechender Stelle nachfragen. Der Einzelne wird einfach abgebürstet.Leider lassen die Herren in den grünen und blauen Kitteln sich auf eine sachliche Diskussion nicht ein. Da gibt es sogar Ingenieure die sämtliche alten Gutachten der letzten 30 Jahre durchforsten,ob das Gutachten noch aktuell ist. Wäre es doch wenigsten schön, wenn die Forumteilnehmer sich mit sachdienlichen Hinweisen untereinander helfen würden, muß ja nicht immer gleich ein großer Beitrag werden, vielleicht reicht manchmal auch eine PN
    Ulli
    .


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    [MOTOR] Re: Typ 4

    geschrieben von ot am 24.Februar 2021 um 18:04:21 Uhr:

    Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:

    : Hallo,
    : ich habe mir einen Typ 4 Motor für mein 1303 zurechtgemacht und möchte den eintragen lassen. Da ich kein H-Kennzeichen möchte wäre die Eintragung des Motors mit 120 PS von seiten des Prüfers möglich. Da ich die Kerscher Bremse verbaut habe , gibt es bremsseitig auch kein Problem.
    : Aber........der Prüfer verlangt ein Festigkeitsgutachten für das Fahrzeug. Gibt es so etwas überhaupt ?
    : Wenn ja, an wen kann ich mich wenden ?
    : Damit habe ich nicht gerechnet, mit einem Abgasgutachten häte ich gerechnet, aber mit so etwas nicht
    : Gruß Ulli

    Hat der Prüfer denn gesagt, von welchem Teil des Fahrzeuges er für die Motoreintragung einen Festigkeitsnachweis möchte?

    Er wird ja kaum die Kofferraumhaube oder das Lenkrad meinen......

    Geht es um das Getriebe bzw. die Anbindung des Getriebes ans Fahrgestell?

    Gruß
    OT


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    [MOTOR] Seltsame Auflagen

    geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 15:17:01 Uhr:

    Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:

    Du müsstest dafür problemlos ein H-Kennzeichen bekommen - der Umbau auf Typ 4-Motor ist zeitgenössisches Tuning und üblich gewesen.

    Wieso will der ein Festigkeitsgutachten, wenn es weiß Gott wieviele getunte Käfer auf deutschen Straßen gibt?

    Vielleicht solltest du eine Prüforganisation mit mehr Kompetenz fragen?


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    [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen

    geschrieben von Eifelonkel am 24.Februar 2021 um 17:23:43 Uhr:

    Antwort auf: Seltsame Auflagen, geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 15:17:01 Uhr:

    : Du müsstest dafür problemlos ein H-Kennzeichen bekommen - der Umbau auf Typ 4-Motor ist zeitgenössisches Tuning und üblich gewesen.

    : Wieso will der ein Festigkeitsgutachten, wenn es weiß Gott wieviele getunte Käfer auf deutschen Straßen gibt?

    : Vielleicht solltest du eine Prüforganisation mit mehr Kompetenz fragen?

    Hallo,
    Das H Kennzeichen gibt’s seit Jahren schon nicht mehr auf Fremdmotoren.
    Den Typ4 gab es halt nicht serienmäßig im Käfer, dreißig Jahre hin oder her.
    Hatte mich da auch gewundert als ich das erfahren habe. Ich wollte meiner Tochter einen Turbodiesel in ihr Golf Cabrio schrauben, Pustekuchen.
    Vor zwanzig Jahren habe ich noch problemlos ein H Kennzeichen auf meinen Typ3 mit WBX bekommen. Als die vor ein paar Jahren die Nummer mit dem Erhaltungszustand geändert haben wurde das direkt mitgeändert.
    Gruß Stephan


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    [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen

    geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 17:49:17 Uhr:

    Antwort auf: Re: Seltsame Auflagen, geschrieben von Eifelonkel am 24.Februar 2021 um 17:23:43 Uhr:

    Hallo Stephan,
    ich möchte ja k e i n H-Kennzeichen haben ! Da ist mir bewußt, daß ich es dafür nicht bekomme, wobei im Memminger Typ 4 Motoren werkeln, mit H



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    [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen

    geschrieben von Eifelonkel am 24.Februar 2021 um 18:01:21 Uhr:

    Antwort auf: Re: Seltsame Auflagen, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 17:49:17 Uhr:

    : Hallo Stephan,
    : ich möchte ja k e i n H-Kennzeichen haben ! Da ist mir bewußt, daß ich es dafür nicht bekomme, wobei im Memminger Typ 4 Motoren werkeln, mit H

    Ja, das war auch nur ne Antwort für Goldy. Hab dir mal ne Mail geschickt.


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    [MOTOR] Andere Motoren - Memminger und Co.

    geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 19:35:52 Uhr:

    Antwort auf: Re: Seltsame Auflagen, geschrieben von Eifelonkel am 24.Februar 2021 um 18:01:21 Uhr:

    Dass das mit anderen Motoren nicht mehr (so einfach) geht, hab ich in der Tat nicht gewusst. Der TÜV Süd schreibt dazu:

    "Änderungen gibt es auch beim Motor. Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor - das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat. Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die H-Zulassung weiterhin möglich. Einen 3-er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren."

    Ich versteh das also so, dass Memminger ein "markenspezifisches Tuning-Unternehmen" ist und deshalb die bei Typ 4-Motoren eine H-Zulassung bekommen.

    Wo bleibt denn da die Gleichbehandlung? Wann klagt denn da mal jemand? Oder seh ich das doch falsch?


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    [MOTOR] Re: Andere Motoren - Memminger und Co.

    geschrieben von WolfiT3 am 24.Februar 2021 um 20:15:05 Uhr:

    Antwort auf: Andere Motoren - Memminger und Co., geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 19:35:52 Uhr:

    Mein Beitrag richtet sich ausdrücklich in Richtung "H-Kennzeichen", folgendes ist auf der seitre der "Oldtimer Markt" nachzulesen:

    "Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann.
    Eine wesentliche Änderung gab es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind seitdem auch Änderungen möglich, die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden"

    Ich verstehe das so, daß es KEIN Problem ist eine solche Motor-Umrüstung durchzuführen (fachgerechte Umsetzung vorausgesetzt!!). Wenn das beim "H" möglich ist, dann sollte es bei einer "normalen" Abnahme auf jedne Fall möglich sein.

    Ich würde hier auch empfehlen, die Prüfstelle/den Prüfer/Sachverständigen (oder alles zusammen) zu wechseln.

    Gruß

    WolfiT3


    : Dass das mit anderen Motoren nicht mehr (so einfach) geht, hab ich in der Tat nicht gewusst. Der TÜV Süd schreibt dazu:

    : "Änderungen gibt es auch beim Motor. Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor - das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat. Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die H-Zulassung weiterhin möglich. Einen 3-er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren."

    : Ich versteh das also so, dass Memminger ein "markenspezifisches Tuning-Unternehmen" ist und deshalb die bei Typ 4-Motoren eine H-Zulassung bekommen.

    : Wo bleibt denn da die Gleichbehandlung? Wann klagt denn da mal jemand? Oder seh ich das doch falsch?


    • https://www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlagen/h-kennzeichen-neuer-anforderungskatalog?utm_source=startpage&utm_medium=link

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    [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen

    geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 15:55:41 Uhr:

    Antwort auf: Seltsame Auflagen, geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 15:17:01 Uhr:

    Hallo,
    mal vornweg, ich finde dieses Forum super und bin auch von der Hilfsbereitschaft immer wieder angetan. Aber es ist nun mal so, daß in der Tat viele Käfer mit Typ 4 Motoren ,Golf und Fordmotoren sowie extrem starken Subaru Motoren rumfahren. Das ist aber heute kein Argument für die Prüfingenieure, die jeden Umbau haarklein dokumentieren müssen. Und der Gesetzgeber verlangt nun mal bei einer Mehrleistung von 40 % gegenüber der Serie ein Festigkeitsgutachten. Deshalb frage ich ja, ob vielleicht jemand so etwas hat. Dieser Prüfingenieur ist nicht der einzige ,der das haben möchte. Der meint, ich solle bei VW nachfragen, aber ich glaube ,das kann ich mir sparen. Ich hoffe auf eure Hilfe. Ich habe selber einen Bekannten, ehemals ein guter Freund, der einen Subaru EJ 25 mit 165 PS eingetragen hat.
    Aber er sagt mir nicht wo. Vielleicht frage ich mal bei Memminger, eventuell gibt es solch ein Gutachten
    auch für den Otto Normalverbraucher.
    Gruß Ulli


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    [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen

    geschrieben von tomjones am 24.Februar 2021 um 18:48:09 Uhr:

    Antwort auf: Re: Seltsame Auflagen, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 15:55:41 Uhr:

    Der eine verkauft richtig teure Cabrios wo ein typ4 schon eingetragen ist.
    Nach EU ist es so das Du ein Festigkeitsgutachten brauchst, kostet so um 30 tausend, deshalb sind die Fahrgestelle mit der Eintragung Gold wert.
    Die anderen suhsi boxer befinden sich meines Erachtens, in einer sehr grauen Zone



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    [MOTOR] Re: Seltsame Auflagen

    geschrieben von zinngrauerjubi am 24.Februar 2021 um 19:27:08 Uhr:

    Antwort auf: Re: Seltsame Auflagen, geschrieben von tomjones am 24.Februar 2021 um 18:48:09 Uhr:

    : Der eine verkauft richtig teure Cabrios wo ein typ4 schon eingetragen ist.
    : Nach EU ist es so das Du ein Festigkeitsgutachten brauchst, kostet so um 30 tausend, deshalb sind die Fahrgestelle mit der Eintragung Gold wert.
    : Die anderen suhsi boxer befinden sich meines Erachtens, in einer sehr grauen Zone

    Hallo, ich denke das ist hier nicht in die richtige Richtung gelaufen.
    Das im Käfer keine Fremdmotoren wie Typ 4 nicht eingetragen werden und womöglich auch noch kein H dabei bekommen ist nicht korrekt. Ich habe im 86er Käfer vor 2 Jahren das lockere H bekommen und alles ist völlig legal eingetragen. Typ 4 ist seit 1972 (Riechert, Willibald etwas später, usw....) im Käfer verbaut worden mit Tüv und ist daher auch H-konform! Natürlich kann ich so ein Fahrzeug immer wieder reproduzieren und bekomme heute das ganze eingetragen und auch mit H. Sonst könnte man ja 30 Jahre nach EZ gar nichts machen aber alles was 10 Jahre nach EZ möglich war muss heute abgenommen werden selbst pink gab es schon (weil viele immer meinen es muss die Serienfarbe sein...)...etwas übertrieben aber so muss man es sehen.....
    Im Anforderungskatalog des Tüv steht auch das man ein Porsche DZM nicht H- konform ist....und trotzdem ist er recht verbreitet und wird nie bemängelt........
    Was dein Prüfer möchte bzw. wovor er Angst hat liegt auf der Hand! VW hat den Käfer mit Scheibenbremsen und einigen weiteren (oft serienmäßigen) Vorgaben für 96 PS freigegeben! Das ist selbst einigen 30 jährigen Prüfern bekannt.
    Alles darüber ist demnach vom Prüfer zu prüfen und abzusegnen. Das war früher sicher leichter aber heute auch möglich.
    Ein Gutachten für eine höhere Freigabe wird sicher auch einen Zerstörungsversuch, Prüfung von Aufhängungen und Schweißverbindungen nach sich ziehen....das macht man nicht bei einer lockeren Sichtprüfung mit Kaffeebecher in der Hand! Laborversuche etc. recht wissenschaftlich hinterfragt......naja, nicht für kleines Geld und ein Fahrzeug zu bezahlen oder sinnvoll.
    Ich würde doch mal einige typische allseits bekannten Tuner, die auch vom Verkauf von Fremdmotoren leben, fragen was man vorhat und was machbar, sprich eintragungsfähig ist. Da kann man Infos von der "Front" bekommen weil das ihr tägliches Brot ist.
    Bei Subi , Golf und Co verhält es sich genau so, Abgasgutachten natürlich heute nötig, im Gutachten geht es nicht nur um das Abgasverhalten sondern auch um die Leistung. Wenn die vermerkt ist wird auch auf die weiteren Komponenten hingewiesen wie Bremsen, Fahrwerk, Übersetzung, Geschwindigkeiten... etc. wenn die angepasst werden müssen.
    Ich weiß auch das Gutachten heute oft nicht mehr Wert sind wie das Papier auf dem es steht aber trotzdem werden diese zur Eintragung herangezogen.
    Dann steht einer Eintragung nichts mehr im Weg, ganz legal! Gutachten für Typ 4 sind bei 96 PS, wie VW es vorgab, mehr ist mir nicht bekannt. Subi bei 136, 156.....90 PS Golf mit KAT schon vor zig Jahren.....Daher benötigt man einen Prüfer der vielleicht nicht bei der 96 PS VW-Grenze dichtmacht weil er verständlicherweise Angst um seinen Job hat, einige Bundesländer sind auch schwieriger geworden aber auch schon bei neuen Fahrzeugen....! Die legalen Eintragungen von Fremdmotoren ziehen aber oft kein H nach sich (weil zu Jung...) aber das wolltest Du ja nicht unbedingt. Wenn Memminger mehr eingetragen bekommt (wenn man den Motor oder das ganze Auto kostengünstig dort bauen lässt!, die verkaufen nicht alles an jeden...) hat er natürlich schon seine Bremsen und einige Fahrwerksteile , die er selbst etwas stabiler bauen lässt, mit dem Tüv abgestimmt. Tuner, so nenne ich mal die Käferfriseure, können Dir sicher besser helfen als Gutachten die es nicht gibt.
    Gruß, Guido


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