geschrieben von WolfiT3 am 24.Februar 2021 um 20:15:05 Uhr:
Antwort auf: Andere Motoren - Memminger und Co., geschrieben von Goldy am 24.Februar 2021 um 19:35:52 Uhr:
Mein Beitrag richtet sich ausdrücklich in Richtung "H-Kennzeichen", folgendes ist auf der seitre der "Oldtimer Markt" nachzulesen: "Neu hinzu kam 2011, daß ein Fahrzeug welches vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gekommen ist, jedoch seinerzeit nicht zugelassen wurde, mit einer Ausnahmegenehmigung trotzdem ein H-Kennzeichen erlangen kann. Eine wesentliche Änderung gab es auch bei zeitgenössischen Umbauten: Waren im alten Anforderungskatalog nur Umbauten zulässig die in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung erfolgten, so sind seitdem auch Änderungen möglich, die im gleichen Zeitrahmen hätten vorgenommen werden können. Eine später vorgenommene epochengerechte Änderung im Rahmen des Anforderungskatalog sollte somit erheblich vereinfacht werden" Ich verstehe das so, daß es KEIN Problem ist eine solche Motor-Umrüstung durchzuführen (fachgerechte Umsetzung vorausgesetzt!!). Wenn das beim "H" möglich ist, dann sollte es bei einer "normalen" Abnahme auf jedne Fall möglich sein. Ich würde hier auch empfehlen, die Prüfstelle/den Prüfer/Sachverständigen (oder alles zusammen) zu wechseln. Gruß WolfiT3 : Dass das mit anderen Motoren nicht mehr (so einfach) geht, hab ich in der Tat nicht gewusst. Der TÜV Süd schreibt dazu:
: "Änderungen gibt es auch beim Motor. Hier gilt nur noch: Original, aus derselben Baureihe, 30 Jahre alt oder in den ersten zehn Jahren nachgerüstet. Bisher durften auch zeitgenössische Aggregate verbaut sein, wenn sie technisch zum Fahrzeug passten. "Ein VW Käfer mit VW 411 Motor - das geht nun nicht mehr so einfach", erläutert Gerst. Spielräume gibt es hingegen weiter bei Umbauten am Aggregat. Wurde fachmännisch und zeitgenössisch getunt, beispielsweise durch ein markenspezifisches Tuning-Unternehmen wie Ruf oder AMG, ist die H-Zulassung weiterhin möglich. Einen 3-er BMW zum Alpina umzubauen, ist erlaubt, wenn die richtigen Teile verwendet und die Vorgaben exakt eingehalten werden. Die gleichen Regeln gelten für Umbauten an der Karosserie. So ist beispielsweise der Umbau zum Cabrio erlaubt, wenn es auch ein Cabrio in der Baureihe gab oder Cabrio-Umrüster wie Baur oder Deutsch für das Modell lizensiert waren." : Ich versteh das also so, dass Memminger ein "markenspezifisches Tuning-Unternehmen" ist und deshalb die bei Typ 4-Motoren eine H-Zulassung bekommen. : Wo bleibt denn da die Gleichbehandlung? Wann klagt denn da mal jemand? Oder seh ich das doch falsch?
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