geschrieben von Törtchen am 25.Februar 2021 um 15:57:51 Uhr:
Antwort auf: Typ 4, geschrieben von nullzwo am 24.Februar 2021 um 13:44:44 Uhr:
Hallo Ulli Nach dem VdTÜV Merkblatt 751 scheint es diese Regelung wirklich zu geben. Ab einer Leistungssteigerung von mehr als 40% soll eine Festigkeitsprüfung der Karosserie vorgelegt oder erstellt werden, dazu kommen noch weitere Vorgaben. In den Zeiten, in denen Gutachten für eine Leistungssteigerung unserer Luftgekühlten erstellt wurden, gab es sicherlich keinen Tuner der so etwas gemacht hat. Wozu auch, diese Vorschrift/Richtlinie gab es damals ja auch nicht. Natürlich gab es einige Auflagen um beispielsweise einen 2,0 Liter Typ4 eingetragen zu bekommen. Die sind in den Gutachten auch beschrieben (z.B. Willibald Typ4). Mir stellt sich jetzt die Frage, nach welchen Richtlinien wird hier eigentlich geprüft? Es gibt ja immer auch Übergangsvorschriften, d.h. AU-Befreiung vor .../69, Gurtpflicht Bj. abhängig, Lichtaustrittskante Bj. abhängig usw. In der Regel werden ja die damals geltenden Vorschriften herangezogen. Sollte es hier nicht ebenso sein? Wenn man einen 2,0 Willibald Typ4 mit 100 PS eintragen lassen möchte, dann müsste es doch möglich sein, wenn man ein Gutachten vorlegt und alle Vorgaben erfüllt, den unter den damals geltenden Richtlinien auch eingetragen zu bekommen. Du solltest vielleicht nochmal mit deinem Prüfer sprechen und klären, ob es in solchen Fällen auch Übergangsvorschriften gibt, nach welchen Richtlinien geprüft wird. Interessiert mich natürlich auch, was dabei heraus kommt..... Gruß Thorsten
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