geschrieben von Heiko R. am 12.Januar 2023 um 20:09:35 Uhr:
Antwort auf: Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?, geschrieben von Red Dream am 11.Januar 2023 um 22:11:03 Uhr:
: Bleiben wir mal bei dem Beispiel: Verkauf Motor für 4.200 Euro. : 1. Schritt: Meldung von ebay an Finanzamt : 2. Schritt: Schreiben an den Steuerpflichtigen mit der Bitte nachzuweisen, wie hoch der : Einstandspreis des Motors ist und wann der Erwerb erfolgte. : Rechtliche Grundlage sind die bestehenden Gesetze. Grundsätzlich ist ein Gewinn bis : 600 Euro pro Jahr steuerfrei. : Die Spekulationsfrist beträgt 12 Monate nach Erwerb. : Und wer glaubt, dass sich das Finanzamt diese Gelegenheit entgehen lässt, kleine private : Steuerpflichtige zur Kasse zu bitten, glaubt auch an den Weihnachtsmann. Hi, meines Erachtens stellt sich das Steuerrecht anders da: Privat verkaufte Dinge sind grundsätzlich nicht zu versteuern, es sei denn man hat diese mit dem Vorsatz einen Gewinn daraus zu erwirtschaften erworben. Hier gilt dann die beschriebene 600,- EUR Grenze. VG Heiko
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