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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?:

    geschrieben von Heiko R. am 24.April 2023 um 09:29:00 Uhr:

    Antwort auf: Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?, geschrieben von WolfiT3 am 09.April 2023 um 21:40:24 Uhr:

    : Warum es aber z.B. nicht möglich ist zeitgenössische Motoren - welche auch zu Lebzeiten des umzubauenden Fahrzeugs schon verwendet wurden - plötzlich nicht mehr funktionieren sollen halte ich für ausgemachten Schwachsinn!

    Moin Wolfgang,
    meines Wissens nach wurde diese Regelung in den Katalog aufgenommen, weil viele Leute sich einen alten Benz (Benziner) gekauft haben, dort nen Diesel reingepflanzt haben um dann günstig mit nem Diesel das Auto als Alltagsfahrzeug zu nutzen. Und das ist definitiv nicht der Sinn eines H-Kennzeichens. Worauf ich hinaus will: An den ganzen Verschärfungen sind in der Regel die Leute schuld, die das Ganze auszunutzen und überteiben.
    Leider wird dann hier in Deutschland immer mit der Gießkanne reguliert, anstatt mal zu schauen, was es früher an gängigen Tuningmaßnahmen gab und diese dann grundsätzlich erlaubt (wie zB Typ 4 Motor im Käfer).

    VG Heiko



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