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    [OFF-TOPIC] Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?:

    geschrieben von the one and only am 13.Januar 2023 um 14:58:09 Uhr:

    Antwort auf: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?, geschrieben von polizeikaefer am 10.Januar 2023 um 16:24:01 Uhr:

    Hallo allerseits,
    das ist ja alles ganz gut und schön, aber wie wollen die den tatsächlichen Gewinn ermitteln? Wenn ich etwas gekauft habe, und bei uns ist das ja teilweise Jahre her, habe ich etwas dafür in der Regel auch bezahlt. Wie soll man das noch nachweisen? Und wie soll denn die Meldepflicht funktionieren? Über IP Adressen? Ich muss doch bei ebay Kleinanzeigen gar keine Adresse angeben. Und sich email Adressen anzuschaffen ist doch auch kein Problem. Dazu müssten die Plattformbetreiber aber auch die Verkaufsanzeigen genauer studieren und vor allem speichern. Was ist wenn ich etwas über Monate nicht verkauft bekomme, aber immer wieder neu einstelle? Kommt dann direkt die Meldung an das Finanzamt wenn ich ein und das gleiche Teil 31 mal eingestellt und 30mal gelöscht hatte? Woher wollen die wissen wenn ich etwas anbiete, und ich habe diesen Artikel zehnmal, wie oft ich etwas verkauft habe. Sieht mir doch sehr unausgegoren aus.



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