geschrieben von WolfiT3 am 08.April 2023 um 19:45:55 Uhr:
Antwort auf: Re: H-Kennzeichen, neue Richtlinie in B-W - nur noch Neuwagenzustand?, geschrieben von typ15doc am 08.April 2023 um 12:15:35 Uhr:
: Hi, : kann es sein dass der erwähnte Artikel schon von 2012 ist? in diesem Jahr fand die Oldtimer-Messe Retro Classics vom 22. bis 25. März in Stuttgart statt... : Immer luftgekühlt bleiben! : Stefan Hallo Stefan,
da kann ich dir nicht sagen. Aber ich kann mir vorstellen daß es Änderungen gab. Schau mal in diesen Link des TÜV Süd, da sind z.B. mitterweile auch Motoren anderer Baureihen nicht mehr erwünscht wenn man ein "H" will. In meinem Fall trifft das zu, da ich in meinen T3 einen Motor eines Golf 3 einbauen will. Aber das kann natürlich auch schon auf einen Käfer zutreffen, wenn man z.B. einen Typ4 Motor einbauen möchte. Persönlich finde ich das eine reine Schikane. Daß die Autos einem bestimmten Zustand entsprechen sollen kann ich nachvollziehen, aber daß gängige Motor-Umbauten nun in Verbindung mit einem "H" nicht mehr geduldet werden sollen ist einfach nur frech!! Hier mal der Link:
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