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    [TECHNIK ALLGEMEIN] Re: Frage zur H-Zulassung:

    geschrieben von typ4drive am 11.Juli 2013 um 20:44:08 Uhr:

    Antwort auf: Frage zur H-Zulassung, geschrieben von baja1000 am 11.Juli 2013 um 20:15:37 Uhr:

    Hallo,

    bei allen Änderungen an Fahrzeugen mit H gilt : Die Änderungen hätten innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung gemacht werden können. Das KÖNNEN ist entscheidend. Daher musst du einen Nachweis bringen, das dem so ist. Also eine Bescheinigung der Hersteller, das es sie schon damals (1978) gegeben hat. Und auch, das dieser Umbau damals schon möglich war (Prospekte, Zeitschriften, usw.) Wann es letztendlich eingetragen wurde ist eigentlich egal.

    Um was für Teile dreht es sich? Ich frage weil der neue Begutachtungskatalog für Oldtimer nur noch Motoren aus der selben Baureihe vorsieht - bedeutet Typ 4 im Käfer ist eigentlich nicht mehr möglich.

    Ach ja, ich habe schon mehrere Fahrzeuge zum H verholfen und kann nur sagen eine H Abnahme bei geänderten Wagen ist nie Reibungslos. Aber gut vorbereitet sind die Hürden einfacher zu nehmen.
    An besten sprichst du vorher mit dem Prüfer deiner Wahl. Dann kann er dir sagen, was er an Unterlagen braucht, und was seiner Meinung nach nicht geht.

    Gruß



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