geschrieben von baja1000 am 11.Juli 2013 um 20:15:37 Uhr:
Guten Abend allerseits, eine Frage zur H-Zulassung und deren Bestimmungen: Das Fahrzeug wurde in D erstmalig 1968 zugelassen; wesentliche und knackige Eintragungen (Fahrwerk, Felgen/Reifen + Motor) erfolgten 1988. Seitdem gab es nichts mehr an Änderungen. Ist bei diesem Szenario mit einer reibungslosen H-Zulassung zu rechnen? Eben mit Hinblick auf die 1988er-Änderungen. Ich danke Euch schon mal ! LG, Stefan
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