geschrieben von Heiko R. am 09.Mai 2021 um 21:04:46 Uhr:
Antwort auf: Re: Schräglenker Tieferlegung, geschrieben von PeterB am 08.Mai 2021 um 22:48:38 Uhr:
: Im Kerschergutachten steht drin, dass bei der Eintragung eine Achsvermessung vorzulegen ist. Wenn die Sollwerte nicht erreicht werden, wird es wohl auch nichts mit der Eintragung. Hi, dass heißt Du hast nur vorne Kerscher Federn verbaut? Dann muss doch nur vorne vermessen werden, oder sehe ich das falsch? VG Heiko
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