geschrieben von nullzwo am 10.Mai 2021 um 07:37:39 Uhr:
Antwort auf: Re: Schräglenker Tieferlegung, geschrieben von Heiko R. am 09.Mai 2021 um 21:04:46 Uhr:
: : Im Kerschergutachten steht drin, dass bei der Eintragung eine Achsvermessung vorzulegen ist. Wenn die Sollwerte nicht erreicht werden, wird es wohl auch nichts mit der Eintragung. : Hi, : dass heißt Du hast nur vorne Kerscher Federn verbaut? Dann muss doch nur vorne vermessen werden, oder sehe ich das falsch? : VG Heiko Hallo, eine Achsvermessung beinhaltet immer beide Achsen VG Ulli
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