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    [OFF-TOPIC] Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?:

    geschrieben von Red Dream am 11.Januar 2023 um 22:11:03 Uhr:

    Antwort auf: Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?, geschrieben von Heiko R. am 11.Januar 2023 um 09:12:00 Uhr:

    Bleiben wir mal bei dem Beispiel: Verkauf Motor für 4.200 Euro.
    1. Schritt: Meldung von ebay an Finanzamt
    2. Schritt: Schreiben an den Steuerpflichtigen mit der Bitte nachzuweisen, wie hoch der
    Einstandspreis des Motors ist und wann der Erwerb erfolgte.

    Rechtliche Grundlage sind die bestehenden Gesetze. Grundsätzlich ist ein Gewinn bis
    600 Euro pro Jahr steuerfrei.
    Die Spekulationsfrist beträgt 12 Monate nach Erwerb.

    Und wer glaubt, dass sich das Finanzamt diese Gelegenheit entgehen lässt, kleine private
    Steuerpflichtige zur Kasse zu bitten, glaubt auch an den Weihnachtsmann.



    bisherige Antworten:
      [OFF-TOPIC] Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt? - Heiko R. 12.01.2023


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