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    [OFF-TOPIC] Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?:

    geschrieben von Heiko R. am 12.Januar 2023 um 20:09:35 Uhr:

    Antwort auf: Re: Die Gesetzesänderung Ebay etc. ab 01.01.2023 ist bekannt?, geschrieben von Red Dream am 11.Januar 2023 um 22:11:03 Uhr:

    : Bleiben wir mal bei dem Beispiel: Verkauf Motor für 4.200 Euro.
    : 1. Schritt: Meldung von ebay an Finanzamt
    : 2. Schritt: Schreiben an den Steuerpflichtigen mit der Bitte nachzuweisen, wie hoch der
    : Einstandspreis des Motors ist und wann der Erwerb erfolgte.

    : Rechtliche Grundlage sind die bestehenden Gesetze. Grundsätzlich ist ein Gewinn bis
    : 600 Euro pro Jahr steuerfrei.
    : Die Spekulationsfrist beträgt 12 Monate nach Erwerb.

    : Und wer glaubt, dass sich das Finanzamt diese Gelegenheit entgehen lässt, kleine private
    : Steuerpflichtige zur Kasse zu bitten, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

    Hi,
    meines Erachtens stellt sich das Steuerrecht anders da:
    Privat verkaufte Dinge sind grundsätzlich nicht zu versteuern, es sei denn man hat diese mit dem Vorsatz einen Gewinn daraus zu erwirtschaften erworben. Hier gilt dann die beschriebene 600,- EUR Grenze.

    VG Heiko



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